Ausführungsbestimmungen

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Die nachstehenden Bestimmungen wurden vom Konzil am 15.03.2018 beschlossen.

Ausführungsbestimmungen Ständiger Ausschuss ›Soziologie als Beruf‹

(Stand 15.03.2018)

Um die in §1 der Satzung der DGS genannten Ziele der Förderung der Soziologie in Forschung und Lehre sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses institutionell abzusichern, wird ein Ständiger Ausschuss ›Soziologie als Beruf‹ eingesetzt.

Aufgaben

In das Aufgabengebiet des Ständigen Ausschusses ›Soziologie als Beruf‹ fallen insbesondere Beschäftigungsbedingungen im Wandel, darunter:

  • die Behandlung der Anliegen von Studierenden der Soziologie (z.B. Berufsperspektiven)
  • die Behandlung der Anliegen des soziologischen Mittelbaus (z.B. die Partizipation in der Fachgesellschaft, (prekäre) Beschäftigungsbedingungen und Karrierestrukturen v.a. an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen)
  • die Behandlung von Anliegen der Professor/innen in der Soziologie (z.B. Arbeitsbedingungen)
  • der Austausch und die Zusammenarbeit mit entsprechenden Ausschüssen der benachbarten Fachgesellschaften und außeruniversitären Einrichtungen
  • mindestens alle zwei Jahre Bericht an Vorstand und Konzil
  • Die Mittelbau-Vertreter/innen im Ausschuss sind für die Organisation der Mittelbau- Versammlung auf dem Kongress zuständig, können diese Aufgabe aber auch delegieren.

Zusammensetzung

Dem Ständigen Ausschuss gehören 7 Mitglieder (1 Vorstandsmitglied, 2 Professor/innen, 3 Mittelbauvertreter/innen und 1 Student/in der DGS) an, die aus den verschiedenen Mitgliedergruppen (Professor/innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen bzw. äquivalent Qualifizierte, Studierende) der DGS rekrutiert werden. Der Anteil der nicht-professoralen Mitglieder beträgt mindestens 50 Prozent. Der ständige Ausschuss kann weitere Mitglieder und ebenso Nicht-Mitglieder der Gesellschaft für einzelne Aufgaben beratend (ohne Stimmrecht) hinzuziehen. Die Dauer der Amtszeit im Ständigen Ausschuss beträgt zwei Jahre. Innerhalb der Amtszeit bleibt man Mitglied des Ausschusses, auch wenn sich die Statusgruppenzugehörigkeit verändert. Im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds kann eine Nachbesetzung erfolgen. Mehrere Amtsperioden sind möglich. Das vom Vorstand bestimmte Vorstandsmitglied leitet den Ausschuss (in enger Abstimmung mit dem Ressort ›Beschäftigungsverhältnisse‹). Der/die Vorsitzende beruft den Ständigen Ausschuss mindestens einmal im Jahr ein. Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses werden durch den Vorstand vorgeschlagen und durch das Konzil bestätigt. Der Erstellung der Vorschlagsliste geht eine DGS-öffentliche Mitteilung voraus, in der zur Beteiligung eingeladen wird. Die Vertreter/innen des Mittelbaus und der Studierendenschaft werden durch die Vertreter/innen ihrer jeweiligen Statusgruppe gewählt. Sie können sich auf der Mittelbau-Versammlung bzw. dem Studentischen Soziologiekongress sowie auf der Website der DGS vorstellen. Ihre Wahl erfolgt (sofern es mehr Kandidat/innen als Plätze für den Ausschuss gibt) in Form einer (Online-)Wahl, zu der alle jeweiligen Statusgruppenzugehörigen in der DGS aufgerufen werden. Die Vorschläge für die professoralen Mitglieder wählt der Vorstand nach Ausgewogenheitskriterien aus.


Ausführungsbestimmungen ›Nominierungsverfahren‹

(Stand 13.05.2022)

Gliederung der DGS-Mitgliedschaft in Statusgruppen

  • Hochschullehrer:innen und sonstige Promotionsabnahmeberechtigte
  • Mittelbau (wissenschaftlich und außerwissenschaftlich Tätige ohne Promotionsabnahmeberechtigung)
  • Studierende

Wahlen zum Vorsitz

  • Min. 2 Kandidierende für 1 Platz
  • Nominierung von 1 Kandidierende:r durch den Vorstand und 1 Kandidierende:r durch die Sprecher:innen-Versammlung
  • Der Vorstand nominiert seine/n Kandidierenden nach Ablauf der Frist für die Nominierung durch die Sprecher:innen-Versammlung (also in Kenntnis derselben)
  • Mitglieder der DGS können zusätzlich ihre Bereitschaft zur Kandidatur dem Konzil anzeigen
  • Annahme und ggf. Veränderung der Nominierungsliste durch das Konzil
  • Bei einer ausbleibenden Nominierung durch die Sprecher:innen-Versammlung schlägt der Vorstand eine zweite Person vor, bei weniger als 2 Nominierungen durch den Vorstand füllt das Konzil die Liste auf

Wahlen zum Vorstand (exklusive Vorsitz)

  • Min. 12, höchstens 16 Kandidierende für 8 Plätze
  • Nominierung von 10 Kandidierenden durch den Vorstand und von max. 6 Kandidierenden, durch die Sprecher:innen-Versammlung
  • Die Kandidierendenliste für den Vorstand soll sich aus max. 12 Personen der Statusgruppe Hochschullehrer:innen und min. 4 Personen der Statusgruppe Mittelbau zusammensetzen.
  • Jede Sektion kann 1 Person nominieren, mehrere Sektionen können sich auf eine/n gemeinsame Kandidierende:n einigen und diese/n mit entsprechend vielen Stimmen ausstatten
  • Die max. 6 Sektionskandidierenden mit den meisten Stimmen kommen auf die Nominierungsliste
  • Bei mehr als 6 Nominierungen durch die Sektionen und Gleichstand der Stimmen auf dem 6. und 7. Platz (bzw. weiteren Plätzen) entscheidet das Los
  • Aus dem Losverfahren ergibt sich eine festgelegte Reihung, die auch spätere Nachbesetzungen reglementiert
  • Der Vorstand nominiert seine Kandidierenden nach Ablauf der Frist für Sektionsnominierungen (also in Kenntnis derselben)
  • Mitglieder der DGS können zusätzlich ihre Bereitschaft zur Kandidatur dem Konzil anzeigen.
  • Festlegung der gesamten Nominierungsliste durch das Konzil
  • Ist nach dem Losverfahren die Voraussetzung für die gem. Satzung festgelegte Quote bei der Zusammensetzung des Gremiums (§ 12 Abs. 2 Satz 1) nicht erfüllt, können Personen der Statusgruppe Mittelbau bzw. Studierende, wieder in die Wahlliste aufgenommen werden. Hier entscheidet die zuvor geloste Reihung
  • Kandidierende der Statusgruppe Mittelbau müssen zum Zeitpunkt der Wahl dieser Statusgruppe angehören. Im Falle einer Statusänderung, werden sie durch Nächstplatzierte der Statusgruppe Mittelbau aus der im Losverfahren erstellten Listung ersetzt
  • Bei weniger als 6 Nominierungen durch die Sektionen (bzw. weniger als 10 Nominierungen durch den Vorstand) füllt das Konzil die Liste bis zur Zahl von max. 16 Kandidierenden auf

Wahlen zum Konzil

  • 30 Kandidierende für 15 Plätze (Hälfte des Konzils gem. § 15 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 2 der Satzung)
  • Die finale Nominierungsliste setzt sich aus 10 Konzils-, 10 Sektions- und 10 Eigennominierungen zusammen
  • Es muss bereits bei der Aufstellung der Kandidierendenliste gewährleistet sein, dass die gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 der Satzung festgelegte Quote bei der Zusammensetzung des Konzils eingehalten werden kann
  • Bei mehr als 10 Nominierungen in einer der drei Säulen (Konzil, Sektionen, Eigennominierungen) wird über die Besetzung der 10 Plätze jeweils im Losverfahren entschieden – für das Konzil gilt dies nur dann, wenn das Gremium sich nicht auf die nötige Anzahl Kandidierender einigen kann
  • Aus dem Losverfahren ergibt sich eine festgelegte Reihung, die auch spätere Nachbesetzungen reglementiert
  • Bei weniger als 10 Nominierungen durch Sektionen bzw. Eigennominierung füllt das Konzil die Liste bis zur Zahl von 30 auf
  • Die Nominierungsvorschläge erfolgen in der Reihenfolge Eigennominierungen, Sektionsnominierungen, Konzilsnominierungen (Sektionen nominieren in Kenntnis der bis zu 10 – ggf. gelosten – Eigennominierungen, das Konzil in Kenntnis der bis zu 20 Eigen- und Sektionsnominierungen). Eigennominierungen müssen jeweils von 10 DGS-Mitgliedern unterstützt werden, jedes DGS-Mitglied soll dazu den Hinweis erhalten, dass eine geringe Zahl an Nominierungen die Chancen der einzelnen Nominierten erhöht
  • Jede Sektion kann 1 Person nominieren, mehrere Sektionen können sich auf eine/n gemeinsame Kandidierende:n einigen und diese/n mit entsprechend vielen Stimmen ausstatten
  • Ist nach dem Losverfahren die Voraussetzung für die gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 der Satzung festgelegte Quote bei der Zusammensetzung des Gremiums nicht erfüllt, können Kandidierende der Statusgruppe Mittelbau bzw. Studierende wieder in die Wahlliste aufgenommen werden. Hier entscheidet die zuvor geloste Reihung.
  • Kandidierende der Statusgruppe Mittelbau bzw. Studierende müssen zum Zeitpunkt der Wahl der entsprechenden Statusgruppe angehören. Im Falle einer Statusänderung, werden sie durch Nächstplatzierte der entsprechenden Statusgruppe aus der im Losverfahren erstellten Listung ersetzt

Wahlen studentischer Beirat

  • 12 Studierende für 6 Plätze (davon 2 Stellvertreter:innen)
  • Nominierungen von Personen mit studentischer Mitgliedschaft sind an die Geschäftsstelle zu richten. Eigennominierungen sind möglich
  • Nominierungsberechtigt sind alle Mitglieder der DGS
  • Interessierte können sich auf der Mittelbau-Versammlung bzw. dem Studentischen Soziologiekongress sowie in der SocioHub-Gruppe ›Studierende in der DGS‹ vorstellen
  • Bei mehr als 12 Nominierungen entscheidet das Los
  • Kandidierende müssen zum Zeitpunkt der Wahl immatrikuliert sein und der Statusgruppe Studierende angehören. Im Falle einer Statusänderung, werden sie durch Personen ersetzt, die zuvor im Losverfahren ausgeschieden waren
  • Wahlberechtigt sind alle Personen mit studentischer Mitgliedschaft

Fristen

  • Vorstand und Vorsitz: Nominierung durch die Sektionen bis Ende Juni, durch den Vorstand bis Ende August, Entscheidung durch Konzil im Herbst (auf der Kongresssitzung)
  • Konzil: Eigennominierungen bis Mitte Mai, Nominierungen durch die Sektionen bis Ende Juni, Nominierungen aus dem Konzil bis Mitte August (ggf. Auffüllung der Liste durch das Konzil im Herbst auf der Kongresssitzung)
  • Die Nominierungen für den studentischen Beirat finden 4 Wochen lang im Oktober/November nach der Konzilssitzung im Herbst statt

Grundsätzlich gilt: Alle Nominierten müssen jeweils bis zum Stichtag ihr schriftliches Einverständnis gegenüber der DGS-Geschäftsstelle gegeben und alle Unterstützer:innen ihre Unterstützung via E-Mail erklärt sowie eine Eingangsbestätigung erhalten haben


Ausführungsbestimmungen ›Stärkung der Sektionen‹

(Stand 13.05.2022)

Versammlung der Sprecherinnen und Sprecher der Sektionen

Die/Der Beauftragte für die Sektionen im DGS-Vorstand wird jährlich in Zusammenarbeit mit einer nach Satz 3 zu wählenden Person ein separates Treffen der Sprecher:innen der Sektionen jenseits der Sprecher:innen-Versammlung organisieren, dessen Sitzungsleitung eine Person aus dem Sprecher:innenkreis innehaben soll. Diese Versammlung soll grundsätzliche Fragen der Kooperation zwischen den Sektionen, die Vorbereitung von Nominierungen und allgemeine Problemstellungen der DGS und des Faches erörtern sowie gegebenenfalls Empfehlungen formulieren. Auf den Sprecher:innen-Versammlungen wird aus und von ihren Mitgliedern die Person gewählt, die das nächste Treffen gemeinsam mit der/dem Beauftragten aus dem DGS-Vorstand vorbereitet und die Tagesordnung festlegt. Das Protokoll der Sitzung wird auch dem Vorstand zugänglich gemacht.

Nominierungsverfahren (Details siehe entsprechende Ausführungsbestimmungen)

Die Sektionen sollen außerdem dadurch gestärkt werden, dass sie über die Sprecher:innen-Versammlung bei den Gremienwahlen 1 Person für den Vorsitz, max. 6 Personen für den Vorstand und 10 Personen für die Wahlen des Konzils nominieren (siehe die Ausführungsbestimmungen zu Nominierungen).

Kongress

Die Sektionen sollen von Beginn an und durchgängig in die Vorbereitung des Soziologie-Kongresses einbezogen werden. So soll die Sprecher:innen-Versammlung zusätzlich einmal pro Kongress in der Themenfindungsphase einberufen werden, um entsprechende Mitgestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Sektionssprecher:innen werden zudem regelmäßig über die Zwischenschritte der Planung (i.d.R. nach den Vorstandssitzungen) informiert.