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DFG Meldung: Neuregelungen für Publikationsverzeichnisse in Anträgen, Antragsskizzen und Abschlussberichten

 

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) führt neue Regelungen zur Gestaltung von Publikationsverzeichnissen in Anträgen, Antragsskizzen und Abschlussberichten ein. Sie wurden auf Vorschlag des DFG-Präsidiums vom Senat der DFG in dessen jüngster Sitzung beschlossen und vom Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2010 und sollen für alle Antragstellerinnen und Antragsteller verbindlich sein. Sie sehen im Kern vor, dass die Anzahl der aufgeführten eigenen Publikationen erstmals festgeschrieben und zudem deutlich reduziert wird. Zugleich soll die eigentliche Beschreibung des wissenschaftlichen Projekts mehr Bedeutung erhalten. Auf diese Weise will die DFG mit ihren Mitteln der inhaltlichen Würdigung der Arbeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wieder mehr Gewicht verleihen und die Bedeutung rein quantitativer Faktoren im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Publikationen verringern.

 

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16.03.10 16:01 Uhr Alter: 170 Tage

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